CeBiTec – Colloquium (außerplanmäßig)
Donnerstag, 18. Mai 2017, 13 s.t.
V2-105/115, Universitätshauptgebäude
Thomas Greiber
Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Informationsveranstaltung zum Nagoya-Protokoll
 Die Arbeit mit genetischen Ressourcen und damit verbundenen Daten erfordert die Einhaltung weiterer gesetzlicher Bestimmungen, seitdem die Bundesrepublik Deutschland dem Nagoya-Protokoll gegen Biopiraterie beigetreten ist und dieses im Oktober 2014 für die EU-Mitgliedsstaaten in Kraft getreten ist. In Deutschland wurde daraufhin die EU-Verordnung in deutsches Recht umgesetzt. Die entsprechenden Gesetze beschäftigen sich mit dem Erwerb und der Verbreitung von genetischen Material, ausgenommen humangenetischen Ressourcen. Weitere Informationen hierzu findet sich im ABS Clearing House (https://absch.cbd.int/) sowie auf den Seiten des Bundesamtes für Naturschutz (http://abs.bfn.de).
Mikrobiologen und Kulturkollektionen müssen nun rechtliche Klarheit darüber erlangen, wie sie die genetischen Ressourcen, auf denen sie forschen, nutzen können und dürfen. Gemäß dem Gesetz zur Umsetzung der Verpflichtungen nach dem Nagoya-Protokoll und zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 ist das Bundesamt für Naturschutz (BfN) die zuständige nationale Behörde für den Vollzug des Nagoya-Protokolls.
Daher freuen wir uns, den Referenten Herrn Greiber als Experte im Themenfeld "Vollzug Nagoya-Protokoll" vom Bundesamt für Naturschutz für eine Informationsveranstaltung gewinnen zu können. Nach einem einstündigen Vortrag sollen Fragen rund um das Thema beantwortet werden.
Die Zielgruppe sind Interessierte aller Fakultäten, insbesondere Professoren_innen, Gruppen- und Projektleiter_innen.
Gastgeber: Dr. Vera Ortseifen